AGB

Kreuzer Vertriebsgesellschaft mbH, 36323 Grebenau

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand 18. Mai 2018

 

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kreuzer GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend; der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Bestellbedingungen unserer Kunden, welche von unseren Bedingungen abweichen, wird schon jetzt widersprochen. Eine Lieferung unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur in schriftlicher Form.

2. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben ab Lager Grebenau. Bei einem Auftragswert unter € 100,00 netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von z. Zt. € 5,00 sowie Portokosten von z. Zt. € 3,00. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Ab einem Auftragswert von € 100,00 liefern wir porto- und verpackungsfrei.

3. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit organschaftlicher Vertreter vorliegt, ausgeschlossen. Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Pauschale für die Prüfung und Wiedereinlagerung der Ware von 15% des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 6,00. Sterile Artikel, Diagnostika, Artikel mit einer Mindestlaufzeit von weniger als 12 Monaten sowie Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

4. Die Kreuzer GmbH ist berechtigt, Gesamtauslieferungen oder Teillieferungen der Kundenaufträge durchzuführen. Wenn sich die Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten verzögert, verlängert sich die Lieferfrist der Kreuzer GmbH angemessen. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstilllegung bei uns oder unserem Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

5. Neue Kunden werden zunächst entweder per Erteilung einer Abbuchungsvollmacht oder gegen Vorkasse beliefert. Ansonsten muss die Zahlung für unsere Forderung vollständig nach 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder spätestens nach 20 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über den banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung gewähren wir 3% Skonto, fällig am Tage der Rechnungsstellung.

Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Bei Schecks gilt der Tag der Einlösung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Kreuzer GmbH ab. Jedoch ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen der Kreuzer GmbH hat ihr Kunde die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie die Höhe der rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schulnern die Abtretung mitzuteilen. Die Kreuzer GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche der Kreuzer GmbH sofort fällig. Vor irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Kreuzer GmbH hat der Kunde unverzüglich die Kreuzer GmbH unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange die Kreuzer GmbH die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt der Kreuzer GmbH jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraun der Waren ein.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräußerung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die Kreuzer GmbH die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.

6. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Grebenau

8. Gerichtsstand sind die für Grebenau zuständigen Gerichte. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.